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Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.05.2010 - 2 M 107/09 |
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Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.05.2010 - 2 M 107/09 (https://dejure.org/2010,77819)
Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 11.05.2010 - 2 M 107/09 (https://dejure.org/2010,77819)
Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - 2 M 107/09 (https://dejure.org/2010,77819)
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Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekvw.de
§§ 41 Abs. 1 Buchstabe a, 42 Buchstabe b MVG.EKD
Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Mitarbeitervertretung, Rente wegen Erwerbsunfähigkeit
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Auszug aus Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.05.2010 - 2 M 107/09
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt sein kann, wenn sehr häufige oder unabsehbare lange Krankheitszeiten das Dienstverhältnis in nicht mehr tragbarer Weise belasten (vgl. u. a. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2007, AZ: 2 AZR 716/06). - BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 9/96
Krankheitsbedingte Kündigung - Vermeidbarkeit durch Beschäftigung auf einem …
Auszug aus Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 11.05.2010 - 2 M 107/09
Im Übrigen kommen nur solche gleichwertigen leidensgerechte Arbeitsplätze in Betracht, auf den der Mitarbeitende unter Wahrung des Direktionsrechtes einsetzbar wäre (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1997 in 2 AZR 9/96).